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Adelsbergstraße 90, 09126 Chemnitz (0049) 371-5 07 10 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

handyverbot.pngAb dem Schuljahr 2026/2027 gilt an der Oberschule Gablenz ein absolutes Handyverbot. (Verbot der Nutzung privater mobiler Endgeräte). Grundlage dafür ist unsere Hausordnung und der Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum 01.08.2026, das Nutzungsverbot privater mobiler Endgeräte bis Klasse 8 verbietet und die SOOSA §15a.
Beachten Sie bitte, dass auch die Smartwach dazu gehört.

Handyverbot

Details
Zuletzt aktualisiert: 05. September 2026

Handyverbot ab dem Schuljahr 2026/2027

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt an der Oberschule Gablenz ein absolutes Handyverbot. (Verbot der Nutzung privater mobiler Endgeräte)

Grundlage dafür ist unsere Hausordnung und der Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum 01.08.2026, das Nutzungsverbot privater mobiler Endgeräte bis Klasse 8 verbietet und die SOOSA §15a.. 

Das Verbot gilt ab dem Betreten des Schulgeländes bis zum Verlassen des Schulgeländes nach Unterrichtsende. Mit Betreten des Schulgeländes müssen alle digitalen Endgeräte wie Smartphones, Tablets, Smartwatches, etc. mit Kommunikationsfunktion sowie vergleichbare private digitale Endgeräte vollständig ausgeschaltet und sicher verstaut sein. Eine Nutzung während des gesamten Aufenthalts auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.

In der nächsten Schulkonferenz wird über die Nutzung von Handytaschen entschieden. Sie ermöglicht eine sichere Aufbewahrung der Mobiltelefone während des Schultages und trägt dazu bei, die neue Handyregelung einfach, einheitlich und zuverlässig umzusetzen.

Bis zur Einführung der Handytaschen, gilt die Regelung der Hausordnung der OS Gablenz.

Hausordnung

1.8. Unterricht bedeutet Arbeit. Daher sind alle audiovisuellen Geräte und Instrumente, z.B. Handy u. ä., abgeschaltet. Das gilt sowohl für den Unterricht als auch für die Pausen. Bei Nichtbeachtung dieser Anordnung sind die Lehrkräfte befugt und durch die Schulleitung autorisiert, die entsprechenden Gegenstände einzuziehen.

Hinweis bei Verstößen

Wird trotz des geltenden Handyverbots oder die Nutzung eines Smartphones oder anderen privaten digitalen Endgerätes bei einer Schülerin oder einem Schüler festgestellt, wird dieses durch das schulische Personal eingezogen und bis zur Abholung im Sekretariat/bei der Schulleiterin sicher verwahrt.

Das Gerät kann am Tag des Einzugs nach Unterrichtsende ausschließlich durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Erfolgt an diesem Tag keine Abholung, wird das Gerät bis zum nächsten Schultag sicher verwahrt.

Bei wiederholtem Auftreten werden durch die Schule Ordnungsmaßnahmen erfolgen, da es sich um einen Verstoß der Hausordnung handelt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung

OS Gablenz

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